Schritt 1:
Kontakt zum Quartiersbüro Hünxe: Vor der Antragsstellung sind die geplanten Maßnahmen mit Frau Giersch vom Quartiersbüro abzustimmen. Es wird geprüft, ob die Maßnahme den Förderzielen und den geltenden Gestaltungsvorgaben entspricht.
Schritt 2:
Antragsstellung: Entsprechen die geplanten Maßnahmen den Förderzielen und den geltenden Gestaltungsvorgaben, kann ein Antrag im Quartiersbüro eingereicht werden. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Bewilligung nach Maßgaben der Vollständigkeit des Antrags, nach vorhandenen Fördermitteln, der Vereinbarkeit der beabsichtigten Maßnahme mit geltenden Satzungen und Baurecht, der Priorität und dem Zeitpunkt der Antragsstellung sowie der Richtlinie. Folgende Unterlagen zur Antragsstellung werden benötigt:
- Eigentümernachweis bzw. schriftliche Vollmacht
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Bestandsplan (Grundriss, Schnitt, Ansichten) im Maßstab 1:200/ 1:100
- Flächenermittlung nach Zeichnung und Aufmaß im Maßstab 1:200/ 1:100
- Entwurfsskizze im Maßstab 1:200 (Maßnahme im Außenbereich) oder Farbkonzept/ Farbproben (Maßnahmen Fassaden)
- Fotos und Dokumentation des bisherigen Zustandes
- Vorlage von drei vergleichbaren Kostenvoranschlägen von zugelassenen Handwerksbetrieben zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit
- Eventuell erforderliche Genehmigungen
Schritt 3:
Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bewilligungsbescheid mit den erforderlichen Bedingungen, Auflagen und Nebenbestimmungen von der Gemeindeverwaltung. Jetzt kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
Schritt 4:
Auszahlung des Zuschusses: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Prüfung der zu erbringenden Nachweise.