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Besuche des Hünxer Bürgermeisters zu Alters- und Ehejubiläen
Auch in diesem Winter mussten Herr Buschmann und die Ratsmitglieder der Gemeinde Hünxe aufgrund der Pandemielage die Besuche bei Jubilarinnen und Jubilaren aussetzen.
Ab Mai wird diese Tradition wieder aufgenommen.
Ab dem 85. Lebensjahr werden die Bürgerinnen und Bürger wieder zu Geburtstagen besucht - vom Bürgermeister oder einem Ratsmitglied. Dies geschieht üblicherweise unangemeldet.
Sollte kein Besuch erwünscht sein, können Sie das gerne über das Vorzimmer des Bürgermeisters unter 02858-69205 mitteilen.
Zu den Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) werden die Eheleute zwecks Terminabsprache vorab kontaktiert.Achtung Eichenprozessionsspinner
Bekämpfung Eichenprozessionsspinner (EPS) im Gemeindegebiet Hünxe startet
In der Gemeinde Hünxe startet nach Ostern die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Allerdings steht die Bekämpfungsmaßnahme unter dem Vorbehalt, dass das Wetter an diesen Tagen eine erfolgreiche Bekämpfung zulässt; entscheidend dafür sind Temperaturen, Windgeschwindigkeiten und auch die Regenwahrscheinlichkeit.
Eine vorbeugende Bekämpfung erfolgt mit einem biologischen Wirkstoff (bacillus thuringiensis) an Schulen, Spielplätzen, öffentlichen Wegen und Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten.
Dieses Mittel wird mit Hilfe eines Turbinenspritzverfahren auf die Eichen aufgesprüht.
Während der Behandlung müssen einzelne Straßenabschnitte für den Verkehr / bzw. Schulhöfe, Spielplätze kurzfristig gesperrt werden. Die Sperrungen werden ca. 15 Minuten dauern.
In den letzten Jahren konnten wir beobachten, dass sich die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners im Innenbereich nur im geringem Umfang entwickelt hat, während im Außenbereich und vermehrt auch in den Wäldern flächendeckend Eichenbäume mit dem Eichenprozessionsspinner befallen sind. Eine Bekämpfung durch die Gemeinde erfolgt nur im öffentlichen Bereich. Sind Eichen betroffen, die auf privaten Grund und Boden stehen, muss der Grundstückseigentümer Maßnahmen ergreifen, damit Dritte (z.B. eine Wohnbebauung) durch die Haare des Prozessionsspinners nicht beeinträchtigt werden.
Meiden Sie Befallsareale, Informieren Sie Ihre Kinder, generell dürfen Raupen und ihre Nester nicht berührt werden. Sollten Sie Nester entdecken, die sich auf öffentlichem Grund befinden, haben Sie die Möglichkeit diese bei der Gemeinde Hünxe zu melden. Meldungen über befallene Bäume können am besten über die „Meldoo-App“, im Internet https://www.meldooplus.de/webV2/#/hünxe, über den Mängelmelder auf www.huenxe.de oder per Mail an ordnung@huenxe.de erfolgen. Meldungen, zu gesichteten Nestern werden von uns gesammelt, begutachtet, priorisiert und dann erfolgt ggf. eine Bekämpfung bzw. Beseitigung. Vorrangig werden Nester innerorts in Bereichen an denen sich viele Menschen aufhalten beseitigt.
Eine Gesundheitsgefährdung, auch für Tiere (Hunde, Pferde, etc.) kann von den sehr feinen Haaren der Raupen ausgehen, die pseudo-allergische Reize auslösen. Eine umsichtige Verhaltensweise bewirkt schon eine Minimierung der tatsächlichen Gefahr. Dazu gehört, dass Eichenbäume und –bestände so weit wie möglich zu meiden sind, Raupen und Gespinste nicht berührt und empfindliche Bereiche (z.B. Nacken, Hals, Unterarme) geschützt werden.
Allgemeine Tipps für den Schutz:
Wenn es trotz vorbeugenden Maßnahmen zu einem direkten oder indirekten Kontakt gekommen ist, helfen folgende Maßnahmen:
• Kleidung umgehend im Freien wechseln, Schuhe nass reinigen
• Kleidung bei mindestens 60 Grad waschen
• Sichtbare Raupenhaare mit einem Klebstreifen entfernen
• Gründliches Duschbad mit Haarreinigung und Augenspülung mit Wasser
• Betroffene Gegenstände waschen, saugen und feucht reinigen
• Hunde baden
• Bei Hautreaktionen sollte der Hausarzt aufgesucht werden, beim Atemnot sofort den Rettungsdienst alarmieren.
Beantragung von Briefwahlunterlagen in der Gemeinde Hünxe im Rahmen der Landtagswahl am 15. Mai 2022
Für die Landtagswahl kann ab Montag, den 11.04.2022, die Ausstellung von Briefwahlunterlagen erfolgen.
Auf Grund der Corona-Pandemie ist möglichst von der digitalen oder schriftlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen Gebrauch zu machen. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie einen QR-Code, den Sie mit Ihrem Smartphone/Tablet o.ä. scannen können. In dem folgenden Antragsformular sind Ihre Daten bereits enthalten, sie müssen sich lediglich mit Ihrem Geburtsdatum identifizieren und den Antrag absenden.
2. Sie stellen den Antrag über unser Online-Formular auf huenxe.de (Hinweis: Die online-Briefwahl ist nur bis zum 12.05.2022., 12:00 Uhr möglich).
3. Darüber hinaus kann die Beantragung auch per Mail an wahlen@huenxe.de erfolgen. Bitte teilen Sie uns in dem formlosen Antrag mit dem Stichwort „Beantragung von Briefwahlunterlagen“ folgende Daten mit:
Name, Vorname
Geb.-Datum
Postalische Adresse
Ggfs. Wahlbezirk und Wählerverzeichnisnummer
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Wir schicken die Wahlunterlagen in allen vorgenannten Fällen dann kurzfristig zu.
Direktwahl
Im Rathaus können Sie auch direkt wählen.
Wenn die Ausstellung der Unterlagen besonders dringend ist oder wer Hilfe bei der Beantragung benötigt bzw. die Unterlagen direkt ausfüllen möchte, kann auch gerne persönlich vorsprechen. Hierzu wird im Zugang zum Sitzungssaal ein Briefwahlbüro eingerichtet, wo auch direkt vor Ort und ohne Termin gewählt werden kann. Diese Art der Wahl - Direktwahl genannt - wird rechtlich als Briefwahl bewertet. Wenn Sie die Direktwahl in Anspruch nehmen möchten, finden Sie unsere Mitarbeiter im Foyer des Rathauses, die dann auch gerne das Procedere erklären Halten Sie hierfür bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag und Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Die Einrichtung des Briefwahlbüros erfolgt um Wartezeiten zu vermeiden, trotzdem kann es auf Grund der vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln zu Wartezeiten kommen.
Im Rathaus ist ein Mundnasenschutz zu tragen und nach Möglichkeit sollte ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung). An eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl (14.05.2022, 12:00 Uhr), ein neuer Wahlschein beantragt werden.
Unterkunft gesucht für einen Kriegsflüchtling aus der Ukraine
Die Gemeinde sucht eine Unterkunft für einen 68-jährigen ukrainischen Flüchtling.
Bei der Unterbringung in den Wohngemeinschaften der Gemeinschaftsunterkünfte wird nach Möglichkeit darauf geachtet, Gruppen mit den größtmöglichen Schnittmengen in Bezug auf Herkunft, Sprache, Alter und Religion zu bilden.
Der für den 06.04.2022 zugewiesene ukrainische Kriegsflüchtling würde sich vermutlich in keiner der bestehenden Wohngemeinschaften wohlfühlen. Hier ist die Verständigung noch das geringste Problem.
Um ihm das Ankommen und die Integration zu erleichtern würden wir uns wünschen, dass er Anschluss findet an eine Hünxer Familie.
Wenn Sie sich vorstellen können dem Mann eine Unterkunft anzubieten und/oder ihn zu unterstützen, melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Hünxe über ukraine@huenxe.de oder direkt an das Sozialamt, Frau Geßmann / Frau Erdmann, 02858/69-104/105.
Wir würden uns freuen, wenn wir für den älteren Herrn eine Alternative finden könnten.
Herzliche Grüße aus dem Hünxer Rathaus
Ihr Bürgermeister
Dirk Buschmann