Für die Landtagswahl kann ab Montag, den 11.04.2022, die Ausstellung von Briefwahlunterlagen erfolgen.
Auf Grund der Corona-Pandemie ist möglichst von der digitalen oder schriftlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen Gebrauch zu machen. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:
- Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie einen QR-Code, den Sie mit Ihrem Smartphone/Tablet o.ä. scannen können. In dem folgenden Antragsformular sind Ihre Daten bereits enthalten, sie müssen sich lediglich mit Ihrem Geburtsdatum identifizieren und den Antrag absenden.
- Sie stellen den Antrag über unser Online-Formular auf huenxe.de (Hinweis: Die online-Briefwahl ist nur bis zum 12.05.2022., 12:00 Uhr möglich).
- Darüber hinaus kann die Beantragung auch per Mail an wahlen@huenxe.de erfolgen. Bitte teilen Sie uns in dem formlosen Antrag mit dem Stichwort „Beantragung von Briefwahlunterlagen“ folgende Daten mit:
- Name, Vorname
- Geb.-Datum
- Postalische Adresse
- Ggfs. Wahlbezirk und Wählerverzeichnisnummer
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Wir schicken die Wahlunterlagen in allen vorgenannten Fällen dann kurzfristig zu.
Direktwahl
Im Rathaus können Sie auch direkt wählen.
Wenn die Ausstellung der Unterlagen besonders dringend ist oder wer Hilfe bei der Beantragung benötigt bzw. die Unterlagen direkt ausfüllen möchte, kann auch gerne persönlich vorsprechen. Hierzu wird im Zugang zum Sitzungssaal ein Briefwahlbüro eingerichtet, wo auch direkt vor Ort und ohne Termin gewählt werden kann. Diese Art der Wahl - Direktwahl genannt - wird rechtlich als Briefwahl bewertet. Wenn Sie die Direktwahl in Anspruch nehmen möchten, finden Sie unsere Mitarbeiter im Foyer des Rathauses, die dann auch gerne das Procedere erklären Halten Sie hierfür bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag und Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Die Einrichtung des Briefwahlbüros erfolgt um Wartezeiten zu vermeiden, trotzdem kann es auf Grund der vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln zu Wartezeiten kommen.
Im Rathaus ist ein Mundnasenschutz zu tragen und nach Möglichkeit sollte ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung). An eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl (14.05.2022, 12:00 Uhr), ein neuer Wahlschein beantragt werden.