Das Verfahren vor dem Schiedsamt
Einer Person wurde von einer anderen etwas zugefügt, sie möchte einen Schaden ersetzt haben oder sie möchte, dass die andere Person etwas tut oder unterlässt. Vor Klageerhebung muss ein Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson stattfinden.
Bei Privatdelikten:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses.
Bei Zivilstreitigkeiten:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen z.B. Überwuchs (Äste, Wurzeln), Hinüberfall (Laub), Grenzbaum, Lärm, Grenzabstand von Pflanzen
- Verletzung der persönlichen Ehre (nicht in Funk, Fernsehen, Presse begangen)
- Zivilrechtlichen Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Weitere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Duisburg.
Die Gemeinde Hünxe ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Die zuständigen Schiedspersonen entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:
Schiedsamtsbezirk Hünxe I (Bruckhausen, Bucholtwelmen, Gartrop-Bühl, Hünxe)
Schiedsperson:
Thomas Beckhoff
Im Freihof 58
46569 Hünxe
Tel. 02858 / 837467
0173 / 5302215
Mail: thobeck@web.de
stv. Schiedsperson:
Axel Emmrich
Cyrener Hof 3
46569 Hünxe
Tel. 0170 / 5856178
Mail: axel.emmrich@schiedsmann.de
Schiedsamtsbezirk Hünxe II (Drevenack, Krudenburg)
Schiedsperson:
Thomas Bühnen
Möllekensfeld 14
46569 Hünxe
Tel. 02858 / 83343
0160 / 90549938
Mail: thomatkis@gmail.com
stv. Schiedsperson:
Thomas Beckhoff
Im Freihof 58
46569 Hünxe
Tel. 02858 / 837467
0173 / 5302215
Mail: thobeck@web.de