Hof‐ und Fassadenprogramm für Hünxe
Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer/innen. Auch Mieter/innen mit Zustimmung des Eigentümers/ der Eigentümerin können einen Antrag im Quartiersbüro stellen. Nutzen Sie den Zuschuss und begrünen Sie z.B. Ihr Dach, Ihre Fassade, oder die Garage. Oder benötigt Ihre Fassade eine Aufarbeitung? Die detaillierten Förderrichtlinien zum Hof‐ und Fassadenprogramm können Sie hier downloaden. Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien erhalten Sie natürlich persönlich im Quartiersbüro Hünxe, telefonisch oder / und via Mail.
Warum und wofür brauche ich das Programm?
Die Förderung durch das Hof‐ und Fassadenprogramm bietet Ihnen einen finanziellen Anreiz, als Eigentümer/in private Investitionen in Ihr Gebäude und in die Außenanlagen zu tätigen und damit sowohl die Qualität Ihrer Immobilie zu steigern als auch das gesamtgemeindliche Erscheinungsbild zu verbessern. Eine ausführliche Beschreibung der Fördergrundsätze und Geltungsbereiche können Sie hier einsehen.
Kann meine geplante Maßnahme bezuschusst werden?
Hier sehen Sie die städtebaulichen Entwicklungsbereiche für Hünxe, Drevenack und Bruckhausen. Liegt Ihr Objekt in der umrandeten Zone, können Sie einen Förderantrag stellen. Zudem sind weitere Förderbedingungen bindend. Eine finanzielle Unterstützung ist z.B. gegeben, wenn Ihr Objekt älter als 10 Jahre ist und die geplante Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Sie erhalten max. 5.000 Euro Bezuschussung für Ihr Objekt. Private, gemeinschaftlich genutzte Hofflächen können bis zu 10.000 Euro erhalten. Für die jeweiligen Maßnahmen beträgt der Zuschuss bei 50 % der förderfähigen Kosten. Den Zuschuss erhalten Sie nach Abschluss der Maßnahme und wenn der Verwendungsnachweis innerhalb der Frist eingereicht wurde.
In nur vier Schritten zu einer Förderung:
Schritt 1:
Kontakt zum Quartiersbüro Hünxe: Vor der Antragsstellung sind die geplanten Maßnahmen mit Frau Giersch vom Quartiersbüro abzustimmen. Es wird geprüft, ob die Maßnahme den Förderzielen und den geltenden Gestaltungsvorgaben entspricht.
Schritt 2:
Antragsstellung: Entsprechen die geplanten Maßnahmen den Förderzielen und den geltenden Gestaltungsvorgaben, kann ein Antrag im Quartiersbüro eingereicht werden. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Bewilligung nach Maßgaben der Vollständigkeit des Antrags, nach vorhandenen Fördermitteln, der Vereinbarkeit der beabsichtigten Maßnahme mit geltenden Satzungen und Baurecht, der Priorität und dem Zeitpunkt der Antragsstellung sowie der Richtlinie. Folgende Unterlagen zur Antragsstellung werden benötigt:
- Eigentümernachweis bzw. schriftliche Vollmacht
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Bestandsplan (Grundriss, Schnitt, Ansichten) im Maßstab 1:200/ 1:100
- Flächenermittlung nach Zeichnung und Aufmaß im Maßstab 1:200/ 1:100
- Entwurfsskizze im Maßstab 1:200 (Maßnahme im Außenbereich) oder Farbkonzept/ Farbproben (Maßnahmen Fassaden)
- Fotos und Dokumentation des bisherigen Zustandes
- Vorlage von drei vergleichbaren Kostenvoranschlägen von zugelassenen Handwerksbetrieben zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit
- Eventuell erforderliche Genehmigungen
Schritt 3:
Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bewilligungsbescheid mit den erforderlichen Bedingungen, Auflagen und Nebenbestimmungen von der Gemeindeverwaltung. Jetzt kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
Schritt 4:
Auszahlung des Zuschusses: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Prüfung der zu erbringenden Nachweise.
Kontakt
Annelie Giersch
Quartierspunkt Hünxe
Hünxe gemeinsam gestalten
Dorstener Straße 13
46569 Hünxe
0151 22152967
quartiersmanagement@huenxe.de