Die Gemeinde Hünxe nimmt als untere Verwaltungsbehörde teils auch Aufgaben der staatlichen Verwaltung war und kann im kommunalen Bereich sowohl Satzungen als auch Rechtsverordnungen erlassen. Beide zusammen bilden das sog. Ortsrecht.
Satzungen sind Gesetze im materiellen, nicht aber im formellen Sinn, da sie weder von einem Bundes- oder Landesparlament, sondern vom Gemeinderat als Verwaltungsorgan erlassen werden.
Die in der Bauleitplanung vorzufindenden Satzungen sind vor allem die Außenbereichs- und Innenbereichssatzungen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung hat jedermann Gelegenheit, sich die Satzungsunterlagen anzusehen und die Planungen zu erörtern sowie die Möglichkeit Einwendungen vorzubringen. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden im Amtsblatt der Gemeinde Hünxe veröffentlicht. Aktuelle Verfahrensschritte (z. B. frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung etc.) können hier eingesehen werden. Bei Satzungen, deren förmliche Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, können sich im Laufe der weiteren Verfahrensschritte immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.
Nummer des Satzungsverfahrens Absteigend sortieren | Gemarkung | Name | Status | Datum der Rechtskraft |
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1 | Bucholtwelmen | Außenbereichssatzung Nr.1 Baumschulenweg | abgeschlossenes Verfahren | |
1 | Bucholtwelmen | Außenbereichssatzung Nr.1 Baumschulenweg, 1. Änderung | abgeschlossenes Verfahren | |
2 | Drevenack | Außenbereichssatzung Nr.2 Heideweg | abgeschlossenes Verfahren | |
3 | Hünxe | Außenbereichssatzung Nr.3 Hünxer Heide | abgeschlossenes Verfahren | |
4 | Hünxe | Außenbereichssatzung Nr.4 Beckmannsberg | abgeschlossenes Verfahren | |
5 | Drevenack | Außenbereichssatzung Nr.5 Höfkensfeld, Möllenweg | abgeschlossenes Verfahren | |
5 | Drevenack | Außenbereichssatzung Nr.5 Höfkensfeld, Möllenweg, 2. Änderung | abgeschlossenes Verfahren |