Wichtige Info ab 01.09.2021
Der Geschäftsbereich III.1 Bauen und Planen teilt mit, dass ab dem 01.09.2021 keine Genehmigungsfreistellungen gem. § 63 (1) und (2) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) seitens der Gemeindeverwaltung durchgeführt werden.
Für die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung beziehungsweise Erweiterung von baulichen Anlagen im Bereich der Gemeinde Hünxe ist somit der Kreis Wesel als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Der Bauantrag ist in dreifacher Ausfertigung bei der Kreisverwaltung einzureichen.
Weitere Informationen und entsprechende Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Kreises Wesel unter:
Das öffentliche Baurecht ist sehr vielfältig und in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und sonstigen Vorschriften geregelt.
Grundsätzlich ist das öffentliche Baurecht in das Bauplanungsrecht und in das Bauordnungsrecht zu unterteilen. Während das Bauplanungsrecht bei der Gemeinde Hünxe angesiedelt ist und hauptsächlich die Frage beantwortet, ob überhaupt und in welchem Rahmen gebaut werden kann, regelt das Bauordnungsrecht - welches beim Kreis Wesel als zuständige Baugenehmigungsbehörde angesiedelt ist - insbesondere, welche Anforderungen und Auflagen ein Bauvorhaben erfüllen muss.
Eine Übersicht der Bauleitpläne der Gemeinde Hünxe finden Sie im Bauportal NRW.
Hinweis:
Derzeit befindet sich die Digitalisierung der Bauleitpläne der Gemeinde Hünxe in der Umsetzung. Die im Bauportal hinterlegten Bauleitpläne sind daher noch nicht vollständig. Bitte wenden Sie sich bei einem konkreten Bauvorhaben daher an die unten genannten Mitarbeiter/innen, die Ihnen gerne die benötigten Bauleitpläne zur Verfügung stellen.
Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung beziehungsweise Erweiterung von baulichen Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde in der Gemeinde Hünxe für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.
Die erforderlichen Antragsformulare zu den Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung finden Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die zuständigen Ansprechpartner bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Wesel zu finden.
Bei privatrechtlichen Problemen und Streitigkeiten mit ihren Nachbarn kann Ihnen die Broschüre – Rechtsprobleme an der Gartengrenze – des Ministeriums der Justiz des Landes-Nordrhein-Westfalen eine erste Hilfestellung sein. Diese kann kostenfrei bestellt oder digital als .pdf heruntergeladen werden.
Die Mitarbeiter/innen des Bauplanungsamtes stehen Ihnen zu den Öffnungszeiten bei Fragen rund um das Thema Bauen in Hünxe gerne zur Verfügung. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.