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FNP - Verfahren

Flächennutzungspläne

Nummer der Flächennutzungsplanänderung Absteigend sortieren Gemarkung Name Status Datum der Rechtskraft
43 Bucholtwelmen 43. FNP Änderung abgeschlossenes Verfahren
47 Hünxe 47. FNP Änderung abgeschlossenes Verfahren
49 Hünxe Erneute 49. Flächennutzungsplanänderung Gansenbergweg abgeschlossenes Verfahren
52 Hünxe 52. Änderung FNP abgeschlossenes Verfahren
53 Hünxe 53. FNP Änderung abgeschlossenes Verfahren
55 Hünxe 55. FNP-Änderung abgeschlossenes Verfahren
56. Drevenack 56. FNP Änderung laufendes Verfahren
57 Bruckhausen 57. FNP Änderung laufendes Verfahren

Laufende FNP-Verfahren

Das wichtigste Planungswerkzeug zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung ist die Bauleitplanung. In der Bauleitplanung wird zwischen Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen unterschieden. Mit ihnen werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von Planungsideen und Konzepten geschaffen. Die primäre Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln.

Der Flächennutzungsplan stellt die Grundzüge der Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet dar.

Unter anderem werden folgende Gebiete im Flächennutzungsplan ausgewiesen: Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen, Sonderbauflächen, Grünflächen, Gemeinbedarfsflächen, Waldgebiete, Sportanlagen und Friedhöfe. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der derzeit geltende Flächennutzungsplan ist seit 1980 wirksam und wird regelmäßig den städtebaulichen Entwicklungszielen der Gemeinde Hünxe angepasst.

Für die hier aufgeführten FNP-Verfahren wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss vom Rat der Gemeinde Hünxe gefasst und das förmliche Aufstellungsverfahren eingeleitet. Aktuelle Verfahrensschritte (z. B. frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung etc.) können hier eingesehen werden. Bei Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung hat jedermann Gelegenheit, sich die Planunterlagen anzusehen und die Planungen zu erörtern sowie die Möglichkeit Einwendungen vorzubringen. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden im Amtsblatt der Gemeinde Hünxe veröffentlicht. Aktuelle Verfahrensschritte (z. B. frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung etc.) können hier eingesehen werden. Bei Plänen, deren förmliche Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, können sich im Laufe der weiteren Verfahrensschritte immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.

Abgeschlossene FNP-Verfahren

Die als abgeschlossen aufgeführten FNP-Verfahrensschritte (z. B. frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung etc.) sind bereits durchgeführt und abgeschlossen. Bei Plänen, deren förmliches Verfahren noch nicht beendet ist, können sich im Laufe der weiteren Verfahrensschritte immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben. Diese Änderungen können während der Auslegungs- und Beteiligungsfristen unter Laufende FNP-Verfahren eingesehen werden.

Ist ein förmliches Verfahren vollständig durchlaufen, wird durch den Rat der Gemeinde Hünxe der sog. Feststellungsbeschluss gefasst. Mit Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses im Amtsblatt der Gemeinde Hünxe wird die jeweilige Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.

Die rechtswirksam gewordenen Änderungen des Flächennutzungsplanes sind hier ebenfalls zu finden.