Bebauungspläne
Laufende Bebauungsplanverfahren
Das wichtigste Planungswerkzeug zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung ist die Bauleitplanung. In der Bauleitplanung wird zwischen Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen unterschieden. Mit ihnen werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von Planungsideen und Konzepten geschaffen. Die primäre Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln.
Mittels Bebauungspläne werden die baulichen und sonstigen Nutzungen von Grundstücken im Gemeindegebiet ausgearbeitet und detailliert festgesetzt. Sie gelten jeweils für räumlich begrenzte Bereiche des Gemeindegebietes und regeln im Einzelnen, die mögliche Nutzung der Grundstücke.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung hat jedermann Gelegenheit, sich die Planunterlagen anzusehen und die Planungen zu erörtern sowie die Möglichkeit Einwendungen vorzubringen. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden im Amtsblatt der Gemeinde Hünxe veröffentlicht. Aktuelle Verfahrensschritte (z. B. frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung etc.) können hier eingesehen werden. Bei Plänen, deren förmliche Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, können sich im Laufe der weiteren Verfahrensschritte immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.
Abgeschlossene Bebauungsplanverfahren
Die als abgeschlossen aufgeführten Bebauungsplanverfahrensschritte (z. B. frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung etc.) sind bereits durchgeführt und abgeschlossen. Bei Plänen, deren förmliches Verfahren noch nicht beendet ist, können sich im Laufe der weiteren Verfahrensschritte immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben. Diese Änderungen können während der Auslegungs- und Beteiligungsfristen unter Laufende Bebauungsplanverfahren eingesehen werden.
Ist ein förmliches Verfahren vollständig durchlaufen, wird durch den Rat der Gemeinde Hünxe der sog. Satzungsbeschluss gefasst. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Gemeinde Hünxe wird die jeweilige Änderung des Bebauungsplanes rechtswirksam. Die Festsetzungen eines rechtswirksam gewordenen Bebauungsplanes sind für den Grundstückseigentümer rechtverbindlich. Der rechtswirksame Bebauungsplan stellt die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren dar.
Die rechtswirksam gewordenen Bebauungspläne sowie ihre Änderungen sind hier ebenfalls zu finden.