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    Das Wappen der Gemeinde Hünxe am Rathauseingang

Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte in Ihrem Rathaus: Tatjana Strupek

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet jede Kommune mit mindestens 10.000 Einwohner:innen eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag, Benachteiligungen von Frauen und Männern zu benennen, Verbesserungsvorschläge einzubringen und diese zu vertreten. Sie tragen auf kommunaler Ebene dazu bei, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Der größte Teil dieser Benachteiligungen betrifft Frauen. Daher sehen wir dort den Schwerpunkt unserer Arbeit. Männer in entsprechenden Lebenssituationen (Elternzeit, Teilzeitarbeit, Alleinerziehende, etc.) erhalten bei uns aber auch passende Informationen und sind herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen.

Als Grundlagen der Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten dienen die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW), das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und natürlich der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG).

Ich arbeite vernetzt mit meinen Kolleginnen im Kreis Wesel. Hier gibt es dreizehn Gleichstellungsbeauftragte; zwölf davon sind in den Kommunen tätig, eine in der Kreisverwaltung. Einen Überblick über unsere Schwerpunkte und Aktivitäten erhalten Sie unter www.frauenkreiswesel.de.

Sie erreichen mich morgens zwischen 8.00 und 12.00 Uhr in meinem Büro, Zimmer 203 im Rathaus der Gemeinde Hünxe, am besten nach telefonischer Terminvereinbarung.