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    Eine Bauzeichnung eines Hauses, auf der ein Lineal und ein Stift liegen

Denkmalschutz

Die Gemeinde Hünxe ist als Untere Denkmalbehörde für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in Hünxe zuständig. Gemäß § 1 des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Denkmäler sollen dauerhaft bewahrt und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden. Sofern eine Baumaßnahme an einem Denkmal oder in unmittelbarer Nähe zu einem Denkmal durchgeführt werden soll, sind die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.

Die Gemeinde Hünxe übernimmt als Untere Denkmalbehörde folgende Aufgaben:

  • Beratung der Denkmaleigentümer oder interessierter Bürger zum Thema Denkmalschutz
  • Bearbeitung und Erteilung der Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DSchG
  • Unterschutzstellung noch nicht unter Schutz stehender Objekte
  • Führung und Verwaltung der Denkmalliste
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten in der Denkmalpflege
  • Widerspruchsverfahren im Denkmalschutz
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen

Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW)