Menü

„Abstand halten!“ – eine Kampagne im Kreis Wesel für mehr Radverkehrssicherheit

Veröffentlicht:

Im Jahr 2024 wird der Kreis Wesel zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen die Aktion „Abstand halten!“ erneut durchführen. 

Nach § 5 StVO ist beim Überholen von Radfahrenden innerorts ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten. Ist das Einhalten der Abstände nicht möglich, ist das Überholen unzulässig.

Während der Aktionszeiträume bewerben die teilnehmenden Kommunen zusammen mit der Kreispolizeibehörde Wesel die Aktion und weisen auf die Abstandsregelungen beim Überholen von Radfahrenden hin. 

Die Aktion „Abstand halten!“ ist Anfang Mai zu Beginn der Fahrradsaison und des Stadtradelns gestartet.  Am 22. Mai steht die Abteilung Verkehrsunfallprävention/ Opferschutz der Polizeibehörde mit einem Beratungsangebot im Rahmen der Aktion „Abstand halten!“ zum Thema Radverkehr auf dem Wochenmarkt am Großen Markt in Wesel während der Marktzeiten zur Verfügung. 

Im September soll im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche ein zweiter Aktionszeitraum stattfinden.

Wir möchten für ein gemeinsames Miteinander werben; Fahrten mit dem Fahrrad -  auf dem Weg zur Arbeit, Besorgungsfahrten für den täglichen Bedarf und ganz besonders die jungen Verkehrsteilnehmer auf Schulwegen oder die Fahrt zum Verein; das Fahrrad ist in unserer Region ein beliebtes Verkehrsmittel. Nicht immer die 1. Wahl, aber die Zahlen der Verkehrsteilnehmer, die öfter mal mit dem Rad unterwegs sind, steigen stetig. Hier soll Jeder sicher an sein Ziel kommen. In unser ländlichen Region hingegen müssen sich die Freizeit- / Alltags Radfahrende oftmals Wirtschaftswege mit landwirtschaftlichem Verkehr teilen. Dabei ist der Begegnungsverkehr zwischen Traktor / Erntemaschine, Radfahrer, Fußgänger und Autos nicht immer einfach. Frühzeitig Blickkontakt aufnehmen, sich gegenseitig verständigen, rechtzeitig deutlich Platz machen und gegenseitige Rücksichtnahme helfen jedem und sorgen für ein gefahrloses und entspanntes Miteinander. Den landwirtschaftlichen Gespannen sollte man wegen ihrer eingeschränkten Beweglichkeit grundsätzlich den Vorrang lassen.