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Bescheide über Grundbesitzabgaben

Veröffentlicht:

Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025 werden voraussichtlich ab Freitag, dem 10. Januar 2025 verschickt. 

Gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2024 bleiben die Abfallgebühren in 2025 unverändert. Für ein 60-Liter-Gefäß werden 132 Euro, für ein 80-Liter Gefäß 172 Euro, für ein 120-Liter Gefäß 244 Euro, für ein 240-Liter Gefäß 476 Euro und für ein 1.100-Liter Gefäß 2.140 Euro festgesetzt. 

Die Straßenreinigungsgebühren, Schmutzentwässerungsgebühren (je m³ 3,37 €), Niederschlags-entwässerungsgebühren (je m² 1,38 €) sowie die Grundsteuerhebesätze A (325 %) und B (600 %) für 2025 bleiben ebenfalls unverändert (wie im Jahr 2024).

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben ebenfalls unverändert. Eine Änderung des Zahlbetrages kann sich aber durch die Grundsteuerreform 2025 ergeben. Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein sogenannter Grundstückswert festgesetzt, aus dem der Grundsteuermessbetrag errechnet wird. Die Höhe des Grundstückswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Bescheid über die Feststellung des Grundstückswerts und dem Bescheid über die Feststellung des Grundsteuermessbetrages, den jeder Eigentümer auf Grund seiner eigenen Angaben vom zuständigen Finanzamt erhält. 

Für die Durchführung der Bewertung nach der Grundsteuerreform ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Aus diesem Grund kann gegen den jeweiligen Grundsteuermessbescheid ausschließlich innerhalb der Einspruchsfrist beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden.

Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach Zustellung der Bescheide viele Grundstückseigentümer persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen im Rathaus in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang wird auf die Sprechzeiten von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr verwiesen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung per Mail unter steueramt@huenxe.de möglich. 

Bei Rückfragen kann es zu längeren Wartezeiten kommen, die aufgrund der Vielzahl der versandten Bescheide nicht zu vermeiden sind. Wir bitten hier um Verständnis!

Die Gemeinde Hünxe hat einige Informationen zusammengestellt, durch die bereits im Vorfeld viele Fragen beantwortet werden können. Diese Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:

Info GBA 2025

Kontakt: Steueramt der Gemeinde Hünxe, Tel. 02858 – 69246

                                                                                              69216

                                                                                             69250 

 E-Mail: steueramt@huenxe.de

 

Bescheide über Hundesteuer 

Die Bescheide über die Hundesteuer für das Jahr 2025 werden voraussichtlich ab Dienstag, dem 07. Januar 2025 verschickt.