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Bundestagswahl

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Wie bereits in der Presse angekündigt wird der Bundeskanzler Mitte Dezember die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag stellen. Sollte ihm das Vertrauen entzogen werden, wird der Bundespräsident den Bundestag auflösen und einen Termin für die Neuwahlen ankündigen.
Voraussichtlicher Wahltermin für die vorgezogene Bundestagswahl soll der 23. Februar 2025 sein.
Sollten Sie Interesse daran haben, aktiv als Wahlhelfer*in an der Bundestagswahl 2025 teilzunehmen, haben Sie die Möglichkeit über das Wahlhelferportal ihr Interesse zu bekunden.
Sollten Sie derzeit im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist das Wahlamt ihres letzten Wohnortes. 
Mehr Informationen zu diesem Thema, sowie die dazugehörigen Antragsformulare, finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin (Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin).
Wichtig: Auf Grund der verkürzten Fristen bei vorgezogenen Wahlen empfehlen wir den Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche so früh wie möglich zu stellen, so dass Briefwahlunterlagen an Sie versendet werden können, sobald dies möglich ist.
Bei Fragen zur Bundestagswahl wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Wahlamtes.