Was genau bedeuten die neuen Regelungen zur Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten?
Vollständig Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. Etwa bei
- „Click and Meet" im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten oder bei den zulässigen körpernahenDienstleistungen
- bei der Testpflicht in Schulen oder
- bei der Einreisequarantäne
müssen Geimpfte oder Genese ab 3. Mai 2021 keinen zusätzlichen negativen Corona-Test mehr nachweisen. Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung oder die vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen.
Welche Nachweispflichten gelten für Geimpfte und Genesene statt der Nachweispflicht eines negativen Coronatest-Ergebnisses? Welche Nachweise der Immunisierung müssen Geimpfte und Genese vorlegen?
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
- 1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.
- 2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
- 3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Der Unterschied zwischen 2 und 3 ist, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach der Infektion/dem positiven PCR-Test schon durch die Infektion von einer ausreichenden Immunisierung ausgegangen wird (Nr.2). Danach, also nach mehr als sechs Monaten, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich (Nr. 3). Die Sechs-Monatsfrist taucht in Nr. 3 nicht auf, weil auch eine kürzer zurückliegende Infektion plus Impfung eine ausreichende Immunisierung gewährleistet.
Können Genesene statt eines PCR-Tests auch einen Antikörpertest vorlegen? Wenn ja, wie alt dürfte dieser sein?
Nein. Ein Antikörpertest entspricht nicht den Vorgaben zur Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis und gilt daher nicht als ausreichender Nachweis.
Woran erkenne ich den Unterschied zwischen der Bescheinigung für einen Bürgertest und dem PCR-Test?
Die Testzeugnisse müssen nach den rechtlichen Vorgaben die Testart ausweisen. Diese ist also klar auf der Bescheinigung aufgeführt.
Was mache ich, wenn ich die Bescheinigung meines positiven Ergebnisses nicht mehr vorliegen habe?
Dann wenden Sie sich an Ihren Arzt oder das ausstellende Labor, um sich die Bescheinigung erneut ausstellen zu lassen.
Warum erfolgt die Gleichstellung von vollständig Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten?
Die Corona-Beschränkungen galten und gelten der Gefahrenabwehr. Von geimpften Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Menschen. Wo also der Zugang zu Einrichtungen oder die Wahrnehmung von Angeboten für negativ getestete Menschen erlaubt ist, muss dies erst recht für Geimpfte und Genesene gelten. Daher werden sie in diesen Bereichen mit negativ Getesteten gleichgestellt.
Ab wann gelten die Regelungen?
Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai 2021.
Werden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte oder Genesene aufgehoben?
Nein. Denn die Kontaktbeschränkungen sind auch für negativ Getestete nicht aufgehoben. Es gelten weiterhin für alle die gleichen Kontaktbeschränkungen. Ob und in welchem Umfang auch in diesem Bereich für Geimpfte und Genesene auf Beschränkungen verzichtet werden kann, wird derzeit noch geprüft.
Werden Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte oder Genesene aufgehoben?
Nein. Denn die Ausgangsbeschränkungen sind auch für negativ Getestete nicht aufgehoben. Es gelten weiterhin für alle die gleichen Regelungen. Ob und in welchem Umfang auch in diesem Bereich für Geimpfte und Genesene auf Beschränkungen verzichtet werden kann, wird derzeit noch geprüft.
Dürfen Geimpfte und Genese damit gegenüber negativ Getesteten mehr?
Nein. In diesem ersten Schritt erfolgt nur eine Gleichstellung mit den negativ Getesteten. Also dort, wo mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses Angebote wahrgenommen oder Einrichtungen besucht werden dürfen, ersetzt die nachgewiesene Immunisierung den Nachweis des negativen Tests. Denkbar ist aber, dass für Geimpfte und Genesene auf weitere Beschränkungen verzichtet werden kann, die für andere Personen trotz eines negativen Tests bestehen bleiben müssen. Denn die Testungen weisen eine gewisse Fehlerquote auf und bieten deshalb eine geringere Sicherheit als die durch eine vollständige Impfung oder die Genesung erlangte Immunisierung. Ob und in welchem Umfang weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene möglich sind, wird derzeit noch geprüft.
Hat die Neuregelung Auswirkungen auf die Alten- und Pflegeheime?
Nein. Das RKI empfiehlt, in Pflegeheimen aufgrund der Vulnerabilität der Menschen noch nicht auf eine Testung auch von Geimpften zu verzichten. Daher gibt es hier keinen Verzicht auf die Testungen. Angesichts der Restrisiken bei Geimpften und den wenigen nicht geimpften Bewohnern ist ein Test immer der geringere Eingriff gegenüber den im Fall einer Infektion oft schweren und tödlichen Krankheitsverläufen.
Hat die Gleichstellung Auswirkungen für das Reisen?
Auf das Reisen wirkt sich die jetzige Gleichstellung nur insofern aus, als bei der Rückkehr aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten (nicht aber aus Virusvarianten-Gebieten) für Geimpfte und Genesene kein zusätzlicher Test mehr nötig ist, um dieEinreisequarantäne zu vermeiden. Auch hier gilt eine Nachweispflicht.