Seit August 2024 gilt im Ortskern Hünxe eine Tempozone 30. In der gesamten Zone gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“. Ausgenommen von dieser Vorfahrtsregel sind Einmündungen von verkehrsberuhigten Bereichen. Diese sind untergeordnet und die Verkehrsteilnehmer in der Tempozone 30 haben Vorfahrt. Aktuell betroffen davon ist die Ausfahrt Dorstener Straße am Rathaus, sowie die Ausfahrten aus dem Cyrenerhof.
In den letzten Tagen und Wochen erreichten uns vermehrt Anfragen zur Kreuzung “Alte Dinslakener Str./An der alten Bergschule“. Dort gilt ab jetzt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“. Hinter dem Einmündungsbereich beginnt zwar für die Straße „An der alten Bergschule“ eine verkehrsberuhigte Zone, diese gilt aber nicht im Einmündungsbereich. Das Verkehrszeichen „Verkehrsberuhigte Zone“ wurde dazu aus dem Sichtbereich des Einmündungsbereiches versetzt, damit es nicht zu Verwirrungen kommt.