In der Gemeinde Hünxe besteht für die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser Anschluß- und Benutzungszwang. Jedoch kann auf Antrag der Anschlusszwang beim Niederschlagwasser aufgehoben werden, wenn eine schadlose Versickerung des Niederschlagswassers gewährleistet werden kann.
Der § 54 I des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 definiert den Begriff des Abwassers. Demnach ist Abwasser das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelte abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Desweiteren gelten als Schmutzwasser die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.