Wer Wohnraum in der Gemeinde Hünxe bezieht, hat sich gemäß Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Eine Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung in Deutschland angemeldet wird.
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 ist bei der Anmeldung zwingend die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen mit dieser Bescheinigung den Mieterinnen und Mietern den tatsächlichen Einzug schriftlich bestätigen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.
Die Anmeldung kann von Ehegatten und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften für den jeweils anderen Partner/in und im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kindern vorgenommen werden.
Volljährige Kinder im gleichen Haushalt bzw. Lebensgefährten müssen die Anmeldung selbst vornehmen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen, können Sie die gebührenfreie Anmeldung auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person vornehmen lassen. Bitte geben Sie hierzu eine Vollmacht (siehe unter Formulare), das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (siehe unter Formulare) sowie Ihre Ausweisdokumente mit.
Voraussetzungen
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass aller zuziehenden Personen
- Stammbuch der Familie (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden)
- ggf. Scheidungsurteil, Sorgerechtsurteil oder Negativbescheinigung des Jugendamtes