An jedem letzten Dienstag im Monat in der Zeit von 14 bis 16 Uhr, bietet Kirsten Graf, Mitarbeiterin der Betreuungsstelle des Kreises Wesel, im Rathaus der Gemeinde Hünxe, Dorstener Straße 24, Raum 106, Beratungen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an.
AKTUELL: Die Hygienevorschriften sind dabei zu beachten und ein Mundschutz ist bei der Beratung zu tragen.Da Kirsten Graf sich Zeit für die Beratung nehmen möchte, ist es notwendig, vorab einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 0281/207 4441). Das Beratungsangebot richtet sich speziell an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hünxe.
Für interessierte Personen, die aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Angebot vor Ort zu nutzen, besteht nach Absprache auch die Möglichkeit eines Hausbesuches.
Im Rahmen des persönlichen Beratungsgespräches können individuelle Fragen geklärt werden. Dabei sind auch Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10 Euro möglich.
Nach dem Betreuungsrecht für Erwachsene gilt der Grundsatz: „Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen eine Betreuungsperson". Viele Menschen gehen davon aus, dass im Notfall Ehe-/Lebenspartner oder Kinder automatisch für den Betroffenen alle Rechtsgeschäfte regeln können. Eine automatische Vertretungsbefugnis - auch innerhalb der Familie - existiert ohne entsprechende Vorausverfügung jedoch nicht.
Das Amtsgericht leitet ein Betreuungsverfahren ein, sofern im Voraus keine Vorsorge getroffen wurde. Die zuständige Betreuungsbehörde beteiligt sich an dem Verfahren und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine Betreuung nötig ist und wer als betreuende Person eingesetzt wird.
Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann durch eine frühzeitige Vorsorge vermieden werden.
Im Internet steht unter auf www.kreis-wesel.de ein Faltblatt zum Download zur Verfügung, das die Begriffe "Vorsorgevollmacht", "Betreuungsverfügung" und "Patientenverfügung" genau erklärt.