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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Das Ziel des Denkmalschutzes ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler langfristig erhalten bleiben, dass sie nicht beschädigt, verfälscht oder zerstört werden und dass Naturerbe und Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Das Denkmalrecht legt die Rahmenbedingungen und die rechtliche Definition für den Denkmalschutz fest. Bau- und Bodendenkmäler unterliegen dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes. Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bestimmte bewegliche Denkmäler werden in die Denkmalliste eingetragen. Die Liste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Jedermann kann sie einsehen. Die Untere Denkmalbehörde ist kommunal organisiert. Deren Aufgaben werden von den Städten und Gemeinden wahrgenommen. Sie sind in erster Linie für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zuständig.

Maßnahmen und Veränderungen

Erlaubnispflichtig sind:

- an Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern:

  • Beseitigung
  • Veränderung
  • Wegbringen an einen anderen Ort
  • Änderung der Nutzung

- in der Umgebung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern, wenn das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird,

  • die Errichtung einer neuen Anlage
  • die Beseitigung oder Veränderung einer bestehenden Anlage

- bei beweglichen Denkmälern deren

  • Beseitigung und
  • Veränderung

Die Erlaubnis erteilt die Untere Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Landschaftsverband (Denkmalpflegeamt). Ist der Bund oder das Land Nordrhein-Westfalen Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Denkmals, entscheidet anstelle der Unteren Denkmalbehörde die Bezirksregierung.
Wird ein Denkmal veräußert oder verändert, haben Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtige innerhalb eines Monats die Veränderung der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen.


Leistungsbeschreibung

Die Denkmallisten in Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich frei einsehbar. Um Auskünfte zu einer möglichen Unterschutzstellung etwa eines Hauses oder eines Bodendenkmals in einem Grundstück zu erhalten, können Bürger Anfragen an die jeweils zuständige Untere Denkmalbehörde bei der Gemeinde stellen.

Voraussetzungen

Formlos

Prozess

Formlos per Mail