Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Außerdem spielt die gewünschte Schulart und die Aufnahmekapazität der Schule eine Rolle. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. In diesem Fall haben die Eltern selber für die Schülerbeförderung Sorge zu tragen. Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Weitere Informationen zur aktuellen Anmeldung finden Sie unter den weiterführenden Links.