Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Diese Leistung erhalten Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst um dessen Betreuung kümmern möchten und deshalb nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.
Das Elterngeld fängt den Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Für Familien mit mehreren kleinen Kindern und Familien mit Mehrlingen gibt es Zuschläge.
Elterngeld wird innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes pro Lebensmonat gezahlt. Gemeinsam stehen den Eltern zwölf Monatsbeträge zu, die sie frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann für mindestens zwei und höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen. Zwei weitere Monatsbeträge kommen hinzu, wenn beide Elternteile das Elterngeld nutzen und ihnen für mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt (Partnermonate). Alleinerziehende können diese zusätzlichen Monatsbeträge selbst beanspruchen.
Zuständig für die Gewährung von Elterngeld und die Beratung zur Elternzeit ist der Kreis Wesel.