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Gaststättenerlaubnis

Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Deshalb braucht man auch dann eine auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll. Gewerbsmäßiges Betreiben einer Gaststätte liegt dann vor, wenn Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ist aber nur erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt wird.

Daneben kann es gerade bei neuen Betrieben - auch bei erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben - unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass die beantragte Gaststättenerlaubnis erst nach der Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen (ggf. eben auch jener anderen Genehmigungen oder Stellungnahmen von Bauaufsichtsbehörde, Branddirektion etc.) erteilt werden kann.

Berücksichtigen Sie bitte auch, dass sich die zu erfüllenden Anforderungen

  • an Sie als Gastwirt
  • an Ihr Bertriebskonzept und/oder
  • an die von Ohnen ausgesuchten Betriebsräume

grundsätzlich bei jedem Objekt unterscheiden können. Sie dürfen Ihren Gaststättenbetrieb erst dann eröffnen, wenn Sie in Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind!


Kontaktpersonen

Telefon: 02858/69-115
E-Mail: Jana.Bardeck@Huenxe.de