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Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung

Sie können über das hier aufgeführte Online-Formular Ihr Gewerbe anmelden und die anfallande Anmeldegebühr direkt im Anschluss online bezahlen. Sie erhalten nach erfolgreichem Formulareingang eine entsprechende Genehmigung.

Termine zur Gewerbeab- und ummeldung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch mit den u.g. Ansprechpartnern.

Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung. Beginn, Veränderung oder Aufgabe einer selbständigen, gewerblichen Tätigkeit muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Ein Gewerbe ist jede nicht verbotene, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit. Zuständig für die Annahme der Gewerbemeldungen ist die Behörde, in deren Stadt- oder Gemeindegebiet das Gewerbe eröffnet, verlegt, verändert oder eingestellt wird. Eine Gewerbemeldung kann persönlich oder per Post erfolgen. Zur An-, Um- oder Abmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. Pass sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (z.B. Handwerkskarte, Erlaubnis, Gesellschafter- oder Gründungsvertrag usw.) mit.

Ausnahmen von der Anzeigepflicht

Nicht anzeigepflichtig im Sinne der Gewerbeordnung sind:

  • freie Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte)
  • Künster, Schriftsteller, Wissenschaftler
  • Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei

In Zweifelsfällen sollten Sie die Anzeigepflicht von der zuständigen Behörde überprüfen lassen. Über Ihre Gewerbean, -um oder -abmeldung werden folgende Stellen monatlich informiert:

  • Finanzamt (Steuernummer, Steuererklärungen)
  • Steuern und Abgaben (Gewerbesteuer, Müllgebühren)
  • Arbeitsamt (Betriebsnummer)
  • Industrie- und Handelskammer - IHK (Mitgliedschaft)
  • Handwerkskammer (Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, Mitgliedschaft, wenn nicht IHK)
  • Landesverband Rheinland-Westfalen der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Pflichtversicherung)
  • Staatliches Umweltamt (Immissions- und Arbeitsschutz)
  • Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
  • Amtsgericht -Handelsregister- (gilt nur für eintragungspflichtige Rechtsformen, z.B. GmbH, KG, OHG, e.K.)

 


Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    Für die Gewerbeanmeldung fällt eine Gebühr von 26,- € an.
    Bei Juristischen Personen von Personengesellschaften beträgt diese 33,- €, wobei für jede weitere juristische Person von Personengesellschaften weitere 13,-€ anfallen.
    Sie können die Gebühren nach Abschluss des Formulars direkt über die hier aufgeführten Bezahlmöglichkeiten entrichten.

Benötigte Formulare

Kontaktpersonen

Telefon: 02858/69-115
E-Mail: Jana.Bardeck@Huenxe.de