Menü

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfen nach den Kapiteln 5 - 9 des 12. Sozialgesetzbuches:

  • 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
  • 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege
  • 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer Sozialer Schwierigkeiten
  • 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen

erfassen besondere Lebensumstände bzw. qualifizierte Notlagen, die ihre Ursachen z.B. in einer Krankheit oder einer Behinderung haben.

Hilfen werden geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.


Anträge auf Übernahme ungedeckter Kosten einer ambulanten (häuslichen) Pflege richten Sie bitte an

Kreis Wesel
FD 50 – Soziale Hilfen
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Tel. 0281 / 207-0

www.kreis-wesel.de/Hilfe-zur-Pflege


Anträge auf Übernahme ungedeckter Kosten einer stationären Pflege in Einrichtungen richten Sie bitte an

Stadt Hamminkeln
FD 50 – Soziales
Rathausstr. 17
46499 Hamminkeln

Ansprechpartner
Manuel Wolf
Tel. 02852/88227
Email: manuel.wolf@hamminkeln.de
(Die Zuständigkeit ergibt sich aufgrund einer interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Bereich)


Anträge auf Übernahme ungedeckter Bestattungskosten richten Sie bitte an

Kreis Wesel
FD 50 – Soziale Hilfen
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Tel. 0281 / 207-0

www.kreis-wesel.de/serviceportal/dienstleistungena-z/bestattungskosten


Bei Fragen zu Leistungen der Eingliederungshilfe, wenden Sie sich bitte an 

Kreis Wesel 
FD 50 – Eingliederungshilfe
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Tel. 0281 / 207-0

www.kreis-wesel.de/leistungen-der-eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderung-nach-dem-sgb-ix


Nähere Auskünfte, insbesondere zu Fragen der Zuständigkeit, erhalten Sie bei den unten aufgeführten Kontaktpersonen.