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Hundesteuer

Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden im Gebiet der Gemeinde Hünxe erhoben. Sie bemisst sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Hundesteuersatzung festgelegt sind, ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich (z.B. Blindenhunde). Die Steuer ist vierteljährlich auf ein Konto der Gemeinde Hünxe zu überweisen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und die Gemeinde Hünxe dadurch zu ermächtigen die Beträge von ihrem Konto abzubuchen.

Hundean- und abmeldung

Die Anmeldung bzw. Abmeldung eines Hundes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Bei Welpen beginnt die Frist erst nach 3 Monaten nach der Geburt. Um einen Hund um- oder abzumelden nutzen Sie bitte das unten stehende Formular unter Downloads.

Die steuerliche Anmeldung Ihres Hundes entbindet Sie nicht von der Anmeldung beim Ordnungsamt. Solch eine Anmeldung muss erfolgen, wenn die Schulterhöhe Ihres Hundes 40 cm übersteigt und / oder mehr als 20 kg wiegt.

Hundemarke (Verlust)

Jeder angemeldete Hund erhält eine Hundesteuermarke, welche am Halsband des Hundes anzubringen ist. Bei Verlust erhalten Sie eine Ersatzhundesteuermarke über das unten aufgeführte Formular. Die Gebühr von 3 € können Sie direkt im Anschluss mit den unten aufgeführten Online-Bezahlmöglichkeiten begleichen.

Bei Abmeldung des Hundes geben Sie bitte die gültige Hundesteuermarke zurück.


Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    Für Ersatzhundemarken werden 3 € Gebühr berechnet.
    Diese können über das unten stehende Formular entrichtet werden.

    Jährliche Gebühren:
    ein Hund - 96,00 €
    zwei Hunde - 110,00 € je Hund
    drei Hunde - 132,00 € je Hund
    gefährliche Hunde - 612,00 € je Hund

    Diese Gebühren sind jährlich zu entrichten. Zur Zahlung können Sie die hier aufgeführten SEPA-Lastschriftmandate verwenden. Welche Rassen zu den gefährlichen Hunden zählen, können Sie in der aktuellen Hundesteuersatzung der Gemeinde Hünxe entnehmen.