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Kleinkläranlagen

Für die Genehmigung und die Leerung der abflusslosen Gruben ist die Gemeinde Hünxe zuständig. Die erforderliche Genehmigung von Bau und Betrieb der Kleinkläranlagen sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung nach § 3 Wasserhaushaltsgesetz obliegt der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel. Die notwendige Entleerung der Kleinkläranlage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Hünxe.  

Leerung von Kleinkläranlagen

Für das Sammeln, den Transport und die Behandlung  der Anlageninhalte aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen sowie für den Entsorgungsvorgang erhebt die Gemeinde Hünxe Gebühren auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Hünxe über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der jeweils gültigen Fassung.

 

Kleineinleiterabgabe

Bei sogenannten Kleineinleitern,  die weniger als 8 cbm je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnliches Schmutzwasser einleiten, erhebt die Gemeinde Hünxe zur Deckung der Abwasserabgabe eine Kleineinleiterabgabe.

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen finden Sie im Ortsrecht der Gemeinde Hünxe.

 

Verantwortlichkeit


Bei allen Anliegen, die sich thematisch mit den Kleinkläranlagen befassen ist Herr Klaus Lehmann Ihr Ansprechpartner. Sollte sich das Anliegen um die Gebühren zu den Kleinkläranlagen handeln ist Frau Anja Steinbring Ihre Ansprechpartnerin. 


Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    Die Gebühr für die Abfuhr des Klärschlamms beträgt 2,08 € je cbm.
    Für jede Anfahrt, für das Öffnen und Schließen der Kleinkläranlage  wird eine Pauschale von 35,00 € erhoben.
    Die Kleineinleiterabgabe beträgt je Einwohner 17,90 € jährlich.