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Lebenspartnerschaft

Am 30. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag das

"Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts".

Das Gesetz ist am 28.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 01. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Ab diesem Tag (01.10.2017) können:

  • keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden
  • gleichgeschlechtliche Paare (nur noch) eine Ehe schließen

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch zu einer Ehe. Im Gesetz heißt es:

„Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen."

Dies muss auf dem Standesamt geschehen und ist rechtlich eine „klassische" Eheschließung. Zuständig für die Anmeldung ist das Wohnsitzstandesamt.

Wer seine eingetragene Lebenspartnerschaft jedoch nicht umwandeln will, muss nichts tun. Sie bleibt dann weiterhin bestehen!

Weitere Informationen zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen im Standesamt Hünxe.