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Namenserklärungen

Es gibt eine Vielzahl von Namenserklärungen die beim Standesamt vorgenommen werden können. Eine der häufigsten Namenserklärung ist sicherlich die Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe. Diese Erklärung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Zuständig für die Wirksamkeit ist jedoch das Standesamt der letzten Eheschließung.

Weitere mögliche Namenserklärungen:
  • Nachträgliche Ehenamensbestimmung,
  • Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen,
  • Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen.
  • Anschlusserklärung des Kindes an den neuen Ehenamen der Eltern
  • Einbenennung des Kindes

Bei der Vielzahl der Möglichkeiten können wir Ihnen hier nur einen kleinen Überblick geben. Bitte setzen Sie sich direkt mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes in Verbindung um weitere Informationen zu erhalten, z.B. welche Unterlagen Sie vorlegen müssen oder welche Gebühren entstehen.