Ihr persönliches Erscheinen ist bei der Beantragung erforderlich, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des bisherigen Ausweises ist in keinem Fall möglich. Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren werden die schriftlichen Zustimmungserklärungen der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise benötigt. Ist das Sorgerecht nur auf eine Person übertragen, ist dies nachzuweisen, z. B. durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil incl. Sorgerechtsnachweis oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes.
Ist ein Betreuer bestellt, ist die Bestellungsurkunde des Amtsgerichtes vorzulegen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- den bisherigen Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- das Stammbuch der Familie
- für ledige Personen die Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Zustimmungserklärung bei Jugendlichen unter 16 Jahren
Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen ist auf Antrag die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- den bisherigen Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- das Stammbuch der Familie
- für ledige Personen die Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Zustimmungserklärung bei Jugendlichen unter 16 Jahren
Gebührenrahmen
- Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
Personen ab 24 Jahren: 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Weitere Gebührenregelungen:
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
Für Amtshandlungen ohne örtliche Zuständigkeit fallen zusätzliche Gebühren an.