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Reisepass


In dem sogenannten ePass werden seit dem 01.11.2007 in einem elektronischen Chip neben dem Bild nun auch zwei Fingerabdrücke der Passinhaberin bzw. des Passinhabers gespeichert. Auch bei Kindern werden ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke gespeichert. Das im Chip enthaltende Bild und die Fingerabdrücke sind zusätzliche Sicherheitsmerkmale, damit der Schutz vor Fälschungen und Missbrauch erhöht wird. Die Fingerabdrücke werden elektronisch aufgenommen und nach der Aushändigung des Passes im Passregister gelöscht - sie sind dann lediglich auf dem Chip im Reisepass gespeichert.

Weitere Informationen zum neuen ePass gibt es hier.

Persönliches Erscheinen ist bei der Beantragung unbedingt erforderlich. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes ist in keinem Fall möglich.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • den bisherigen Reisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist oder er bereits ungültig gestempelt wurde)
  • Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • das Stammbuch der Familie
  • für ledige Personen die Geburtsurkunde
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen der Fotomustertafel enspricht (nicht älter als 6 Monate)
  • Zustimmungserklärung bei Jugendlichen unter 18 Jahren

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren werden die schriftlichen Zustimmungserklärungen der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise benötigt. Ist das Sorgerecht nur auf eine Person übertragen, ist dies nachzuweisen, z. B. durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil incl. Sorgerechtsnachweis oder Negativbescheinigung des Jugendamtes. Ist ein Betreuer bestellt, ist die Bestellungsurkunde des Amtsgerichtes vorzulegen.

Weitere Änderungen ab dem 01.11.2007:

Im Reisepass eines Elternteils werden keine Kinder mehr eingetragen. Mitreisende Kinder benötigen ein eigenes Ausweis- bzw. Reisepassdokument. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen des Reiselandes auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Ordens- und Künstlernamen werden im Reisepass ebenfalls nicht mehr eingetragen.

Expresspass

Wenn Sie schnell einen neuen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Der Reisepass wird dann durch die Bundesdruckerei innerhalb von 3-4 Werktagen geliefert. Bitte informieren Sie uns vor der Antragstellung, ob Sie einen Expresspass bekommen möchten.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • den bisherigen Reisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist oder er bereits ungültig gestempelt wurde)
  • Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • das Stammbuch der Familie
  • für ledige Personen die Geburtsurkunde
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen der Fotomustertafel entspricht (nicht älter als 6 Monate)
  • Zustimmungserklärung bei Jugendlichen unter 18 Jahren

Vorläufiger Reisepass

Wenn Sie die Bearbeitungszeit von 3-4 Werktagen für einen Expresspass bei der Bundesdruckerei nicht abwarten können, ist nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Ausstellung eines vorläufigen Passes möglich. Dieser wird sofort ausgestellt und ist für 1 Jahr gültig. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren werden die schriftlichen Zustimmungserklärungen der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise benötigt. Ist das Sorgerecht nur auf eine Person übertragen, ist dies nachzuweisen, z. B. durch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil incl. Sorgerechtsnachweis oder Negativbescheinigung des Jugendamtes. Ist ein Betreuer bestellt, ist die Bestellungsurkunde des Amtsgerichtes vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Ländern bei der Einreise anerkannt wird. Informieren Sie sich daher auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
  • den bisherigen Reisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist oder er bereits ungültig gestempelt wurde)
  • Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • das Stammbuch der Familie
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen der Fotomustertafel entspricht (nicht älter als 6 Monate)
  • Zustimmungserklärung bei Jugendlichen unter 18 Jahren

Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    Reisepass (32 Seiten):
    70,00 € für Personen über 24 Jahre (die Gültigkeit des Passes beträgt 10 Jahre)
    37,50 € für Personen unter 24 Jahre (die Gültigkeit des Passes beträgt 6 Jahre)

    Reisepass (48 Seiten):
    Dieser Reisepass ist interessant für Geschäftsreisende und Vielreisende für zusätzliche Visa-Einträge
    92,00 € für Personen über 24 Jahre (die Gültigkeit des Passes beträgt 10 Jahre)
    59,50 € für Personen unter 24 Jahre (die Gültigkeit des Passes beträgt 6 Jahre)

    Expresspass (32 Seiten):
    102,00 € für Personen über 24 Jahre (die Gültigkeit des Passes beträgt 10 Jahre)
    69,50 € für Personen unter 24 Jahren (die Gültigkeit des Passes beträgt 6 Jahre)

    Expresspass (48 Seiten):
    Dieser Reisepass ist interessant für Geschäftsreisende und Vielreisende für zusätzliche Visa-Einträge
    124,00 € für Personen über 24 Jahre (die Gültigkeit des Passes beträgt 10 Jahre)
    91,50 € für Personen unter 24 Jahren (die Gültigkeit des Passes beträgt 6 Jahre)

    Vorläufiger Reisepass
    26,00 €, unabhängig vom Alter der Antragstellerin / des Antragstellers (die Gültigkeit des Passes beträgt 1 Jahr)

    Für Amtshandlungen außerhalb der üblichen Dienstzeit oder ohne örtliche Zuständigkeit fallen zusätzliche Gebühren an.