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Sorgeerklärungen


Sind die Eltern bei der Geburt ihres Kindes verheiratet, so haben sie das gemeinsame Sorgerecht.

Kraft Gesetz hat bei nicht verheirateten Eltern die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sie können aber beim zuständigen Jugendamt des Kreises Wesel eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben.

Diese Erklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.