Als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Bau-, Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen der Straßenbeleuchtung notwendig. Die Straßenbeleuchtung erhöht die Verkehrssicherheit im Vergleich zu den Bedingungen bei natürlicher Dunkelheit um ein Vielfaches. Auch beim Schutz vor Kriminalität im Wohnumfeld spielt sie eine wichtige Rolle und erhöht zugleich den Wohnwert.
Zum Zweck der Störungsannahme im Bereich Straßenbeleuchtung ist die Gelsenwasser Energienetz GmbH rund um die Uhr unter
- 02858/9090-0
- und zusätzlich per Mail unter bn-meldezentrale@gw-energienetze.de
für Sie zu erreichen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Mitarbeiter des Rathauses zur Verfügung.