Die Benennung von Straßen ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.
Bei Neu- und Umplanungen von Baugebieten (Wohn- und Gewerbegebiete) erfolgt frühzeitig eine Benennung der Straßen.Oft nehmen die Straßennamen im Gemeindegebiet Bezug auf alte Flurbezeichnungen, bedeutende Persönlichkeiten oder Bauwerke. Üblicherweise erfolgt die Straßenbenennung im Gemeindegebiet im Einvernehmen mit den örtlichen Heimatvereinen und wird dann den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgetragen. Dieses erfolgt auch bei Straßenumbenennungen. Straßenumbenennungen erfolgen nur, wenn diese aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind.