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Straßensperrungen

Gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Dazu sind von dem Unternehmer oder dem Bauherren bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde entsprechende Anordnungen einzuholen.

Die Anträge der Unternehmer sollten folgende Angaben über die geplanten Arbeiten enthalten:

  • Ortsteil/Gemarkung
  • betroffene Straßen (genaue Angaben, z. B. von km bis km oder in Höhe Haus-Nr.), bitte Lageplan mit Kennzeichnung des Baustellenbereichs beifügen
  • Art der Sperrung (Einengung des Gehweges/der Fahrbahn, halbseitige Fahrbahnsperrung, Vollsperrung), bitte Verkehrszeichenplan z. B. gemäß RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) beifügen
  • Grund der Sperrung (welche Arbeiten sollen für wen durchgeführt werden?)
  • Beginn der Maßnahme
  • voraussichtliches Ende der Maßnahme
  • Umleitungsstrecke angeben (nur falls erforderlich!)
  • für die Verkehrssicherung verantwortliche Person mit Adresse u. Tel.-Nr. (auch nach Dienst)

Fristen

Die Anträge sollen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn schriftlich gestellt werden. Soweit die Anträge nicht vollständig abgegeben werden, kann sich die Genehmigungserteilung entsprechend verzögern.