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Ummeldung

Wenn Sie innerhalb von Hünxe eine neue Wohnung bezogen haben, sind Sie gemäß Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug umzumelden.

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 ist bei der Ummeldung zwingend die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen mit dieser Bescheinigung den Mieterinnen und Mietern den tatsächlichen Einzug schriftlich bestätigen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.

Die Ummeldung kann von Ehegatten und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften für den jeweils anderen Partner/in und im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kindern vorgenommen werden.

Volljährige Kinder im gleichen Haushalt bzw. Lebensgefährten müssen die Ummeldung selbst vornehmen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen, können Sie die gebührenfreie Ummeldung auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person vornehmen lassen. Bitte geben Sie hierzu eine Vollmacht (siehe unter Formulare), das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (siehe unter Formulare) sowie Ihre Ausweisdokumente mit.


Voraussetzungen

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass aller zuziehenden Personen