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Veranstaltung (Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung)

Bearbeitungsdauer

  • 6 Wochen

Leistungsbeschreibung

Die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung im Gebiet der Gemeinde Hünxe ist immer anzeigepflichtig und meist mit verschiedenen Genehmigungen verbunden.

Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig (3 Monate vor Veranstaltungsbeginn) anzeigen. Für Veranstaltungen, die weniger als 3 Monate aber mindestens 6 Wochen vorher angezeigt werden, fallen zusätzliche Verwaltungsgebühren an. Alle Veranstaltungen, die keine 6 Wochen im Voraus angezeigt werden, können nicht genehmigt werden.

Weiterführende Informationen

Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis
Werden alkoholische Getränke auf der Veranstaltung angeboten, wird dafür eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz benötigt. Der Veranstalter kann diese über das Formular „Antrag auf Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung“ direkt beantragen.
Wichtig: Jeder Anbieter von alkoholischen Getränken benötigt eine eigene vorübergehende Gaststättenerlaubnis! Die Erlaubnis muss für jeden den einzelnen Anbietern separat beantragt werden.

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Sollen öffentlichen Flächen über das normale Maß für die Veranstaltung genutzt werden, bedarf dies eine Sondernutzungserlaubnis nach § 18 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen. Wichtig: Auch für das Aufhängen von Plakaten wird eine Erlaubnis auf Sondernutzung benötigt!

Verkehrliche Genehmigung und Erlaubnisse im Rahmen einer Veranstaltung
Werden Straßen übermäßig genutzt oder müssen sogar gesperrt werden, muss dafür gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung die Erlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Für das Gebiet der Gemeinde Hünxe ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreis Wesel zuständig. Den Link zu dem entsprechenden Formular finden Sie unten.

Antrag auf Straßensperrung:
https://www.kreis-wesel.de/de/themen/verkehrslenkung-und-verkehrssicherung/

Darüber hinaus können weitere Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen oder Genehmigungen im Bereich Landesimmissionsschutz, Brandschutz oder Baurecht erforderlich sein.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführte Kontaktperson.