Vergnügungssteuer wird in der Gemeinde Hünxe unter anderem für folgende Vergnügungen erhoben:
1. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
2. Striptease-Vorführungen und ähnliche Darbietung
3. Filmvorführungen
4. Das Halten von Spiel-, Musik Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen, Gaststätten oder ähnlichen Räumen
Die Steuersätze entnehmen Sie bitte unserer Vergnügungssteuersatzung.
Gebührenrahmen
- Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
15% des Einspielergebnisses bei Geldspielgeräten
25,00 € pro Monat bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit