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Vergnügungssteuer


Vergnügungssteuer wird in der Gemeinde Hünxe unter anderem für folgende Vergnügungen erhoben:

1. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
2. Striptease-Vorführungen und ähnliche Darbietung
3. Filmvorführungen
4. Das Halten von Spiel-, Musik Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen, Gaststätten oder ähnlichen Räumen

Die Steuersätze entnehmen Sie bitte unserer Vergnügungssteuersatzung.


Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    15% des Einspielergebnisses bei Geldspielgeräten
    25,00 € pro Monat bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit